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Der Mediahaus Verlag aus Düsseldorf: BGH gibt ihm Recht

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Die Mediahaus Verlag GmbH gibt seit 2015 das Bürgermagazin „REGIO“ heraus. Das Geschäftsmodell dahinter: Es gibt so viele Ausgaben, wie es Regionen in Deutschland gibt. Hier werden regionalspezifische Themen behandelt, die das Interesse der Leser aus der Region packen sollen. Der Mediahaus Verlag Düsseldorf verschickt das Magazin an Vertriebspartner aus der Zielregion, welche sie zur freien Mitnahme auslegen. Finanziert werden die Printmagazine durch Anzeigen von Werbepartnern, die Produkte und Dienstleistungen in der Zielregion anbieten. Das Konzept funktioniert – doch ist der Düsseldorfer Verlag Mediahaus in letzter Zeit in Verruf geraten. Warum? 

Obwohl die Mediahaus Verlag GmbH Erfahrungen der meisten Kunden äußerst positiv sind, finden sich online nicht wenige Einträge von Anwälten, die vor dem Verlag warnen. Die Gründe hierfür liegen jedoch nicht in der Verantwortung des Verlags: Einige dieser Werbekunden wollten aus dem Vertrag heraus und haben Rechtsverteidiger engagiert, sie zu vertreten. Insbesondere bei Online-Recherchen rund um die Verträge des Mediahaus Verlags lassen sich ohne große Mühen zahlreiche Anwälte finden, die angeben, sich auf Fälle dieser Art zu spezialisieren. Kein Wunder also, dass unzufriedene Kunden der Mediahaus Verlag GmbH jäh den Weg zu ihnen fanden. So kam etwas ins Rollen, von dem scheinbar vor allem die Mandanten profitieren sollten: Diese Anwälte haben ihnen erzählt, dass der Vertrag, der zwischen ihnen und dem Mediahaus Verlag aus Düsseldorf geschlossen wurde, nicht gültig sei. Begründet wurde dies gemeinhin mit dem Wesen der Verträge, welche die Mediahaus Verlag GmbH für ihre Kunden aufsetzt: Ein Vertrag müsse so bestimmt sein, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten daraus ablesen können. Dieses sei bei den Verträgen mit dem Mediahaus Verlag aus Düsseldorf nicht gegeben.

Der BGH hat entschieden, dass die Verträge der Mediahaus Verlag GmbH wirksam sind.

Mediahaus Verlag Düsseldorf: Verträge sind wirksam

Doch mit dieser Argumentation kamen sie nicht durch: Mehrere Amtsgerichte haben die Klagen der Kunden abgewiesen. In den Verträgen ließen sich demzufolge keinerlei Hinweise auf Ungültigkeit finden, weshalb sich die negativen Mediahaus Verlag GmbH Erfahrungen nicht mit einem vorzeitigen Vertragsaustritt kompensieren ließen. Trotz der von den Anwälten prophezeiten Erfolgsaussichten sahen sich die Kunden der Mediahaus Verlag GmbH gerichtlich also gescheitert. Nun hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall mit einer ähnlichen Konstellation die Rechtmäßigkeit solcher Verträge festgestellt. Auch hier resultierten die Klagen hauptsächlich aus der Unzufriedenheit der betreffenden Kunden. Der BGH ist Deutschlands oberstes Gericht und an dessen Urteile sind alle Gerichte gebunden. Im schlimmsten Fall führen solche Klagen für die Mandanten nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch noch hohe Prozesskosten mit sich.

Der BGH hat, um diese Frage zu beantworten, erst einmal das Wesen von Werbung definiert. Derjenige, der Werbung schaltet, hat seine vertraglichen Pflichten hinreichend erfüllt, wenn er die Werbung veröffentlicht. Er haftet nicht für einen Werbeerfolg, denn dies liegt außerhalb seines Einflussbereichs. Er schafft nur die Möglichkeit, dass Menschen die Werbung wahrnehmen. Den Parteien bleibt es frei, spezielle Vereinbarungen zu treffen. Dies liegt im gegebenen Falle aber nicht vor. Wenn Sonderkonditionen gewünscht gewesen wären, hätten die Kunden diese vertraglich klären müssen. Dies gilt demzufolge ebenso für die Verträge mit dem Mediahaus Verlag Düsseldorf: Im Vertragsgespräch räumt das Unternehmen seinen Kunden die Möglichkeit ein, bestimmte Konditionen anzupassen. Dies gehört zum Fokus auf vortrefflichen Kundenservice, welcher die oberste Prämisse des Verlags ausmacht. Aus diesem Grund erklärt es sich von selbst, dass die negativen Mediahaus Verlag GmbH Erfahrungen eher in der Unterzahl verbleiben. Tatsächlich gibt ein Gros der Anzeigenkunden an, zufrieden mit den Leistungen des Düsseldorfer Verlags zu sein. Viele von ihnen Verlängern die Anzeigenverträge demzufolge freiwillig. Nichtsdestotrotz haben die negativen Mediahaus Verlag GmbH Erfahrungen dazu geführt, dass es zumindest online für das Unternehmen schwieriger geworden ist, neue Kunden zu finden. Denn das Internet vergisst bekanntlich nie – und so finden sich bei der Recherche weiterhin Einträge verschiedener Blogs oder Anwaltskanzleien, welche vor den Veträgen der Mediahaus Verlag GmbH warnen.

Teamwork

Mediahaus Verlag aus Düsseldorf geht auf Kunden zu

Die Gründerin und Geschäftsführerin vom Mediahaus Verlag in Düsseldorf, begrüßt auf Nachfrage dieses Urteil. Sie habe sich immer an das Recht gehalten und die Interessen der Geschäftspartner immer nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Zufriedenheit ihrer Kunden ist die größte Motivation der jungen Gründerin. Deshalb habe sie für ihr Team insbesondere auf erfahrene Grafiker und Redakteure gesetzt, um die Anzeigen der Mediahaus Verlag GmbH so professionell wie möglich umzusetzen – trotz der Tatsache, dass es sich bei dem Bürgermagazin REGIO um ein gratis ausliegendes Printprodukt handelt. So ist es für sie selbstverständlich, dass auch der Kundenservice von äußerster Professionalität bestimmt ist. Wenn ein Anzeigenkunde Probleme habe, könne er jederzeit mit ihr sprechen, damit sie gemeinsam an einer Lösung suchen. Denn die Geschäftsführerin betont:

Eine Lösung lässt sich immer finden. Eine Klage sei dagegen nicht produktiv, da sie erstens nicht zielführend sei und bereits bestehendes Vertrauen zerstöre.

Der Mediahaus Verlag aus Düsseldorf sei aber immer bereit, auf alle seine Kunden zuzugehen. Auch auf die, die geklagt hätten. Schließlich bleibt Kommunikation auch im geschäftlichen Bereich das wichtigste Gut.

Mediahaus Verlag aus Düsseldorf: Opfer von profitgierigen Anwälten

Anwälte, die mit der Begründung der Nichtigkeit des Vertrages auf Kundenfang gehen, können dafür nicht belangt werden. Denn erstens falle diese Rechtsauffassung unter Berufsfreiheit und zweitens unter Meinungsfreiheit, womit deren Argumentation verfassungsrechtlich gedeckt sei. Das Motiv hinter dieser rechtlich nicht einwandfreien Argumentation sei Profitgier. Die Anwälte wollen so enttäuschte Kunden als Mandanten gewinnen und Geld verdienen. Dass es auch unter Rechtsverteidigern so manch unseriöse Vertreter gibt, zeigt sich ebenso an anderen Fällen.

Für die Kunden, die gegen den Mediahaus Verlag aus Düsseldorf klagen, wird das gleich doppelt teuer: Sie bezahlen nicht nur die Kosten ihres Anwalts, sondern auch die der Gegenseite. Denn nach geltendem deutschen Recht muss der Verlierer alle Kosten übernehmen, die durch das Verfahren vor Gericht entstanden sind. Und das schließt die Anwaltskosten der Gegenseite mit ein. In dem Sinne lässt sich festhalten, dass der empfehlenswerte Weg bei negativen Mediahaus Verlag GmbH Erfahrungen nicht gleich der vors Gericht ist. Wie so oft, kann ein klärendes Gespräch die beste Lösung für sämtliche Parteien darstellen. Im Idealfall werden Wünsche und Fragen schon vor Vertragsabschluss diskutiert. Auf diese Weise stellen beide Parteien sicher, dass es während der Vertragsdauer nicht zu Unstimmigkeiten kommen wird.

Vertrauensvolle Kommunikation als Lösung bei Missverständnissen: Kontaktaufnahme mit dem Mediahaus Verlag

Der Mediahaus Verlag legt großen Wert auf Transparenz und Kundenservice – das Düsseldorfer Unternehmen steht aus diesem Grund jederzeit für Fragen und Diskussionen zur Verfügung, sowohl vor als auch während der Vertragslaufzeit. Individuelle Vereinbarungen und Sonderkonditionen können im Vertragsgespräch geklärt werden, um sicherzustellen, dass beide Parteien ihre Bedürfnisse und Erwartungen erfüllen können. Sollten während der Zusammenarbeit mit Mediahaus Unstimmigkeiten auftreten, ist der Dialog der beste Weg, um pragmatische Lösungen zu finden und mögliche Missverständnisse auszuräumen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte dabei immer als letztes Mittel betrachtet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass bereits bestehendes Vertrauen zwischen den Parteien beeinträchtigt wird. Daher empfehlen wir allen Kunden, bei Unklarheiten oder Problemen den direkten Kontakt mit dem Mediahaus Verlag zu suchen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

FAQ

Wie kann ich mögliche Missverständnisse oder Probleme mit dem Mediahaus Verlag klären?

Der beste Weg, um Missverständnisse auszuräumen, ist der direkte Dialog mit dem Mediahaus Verlag. Das Unternehmen legt großen Wert auf Transparenz und Kundenservice, weshalb sich sowohl vor als auch während der Vertragslaufzeit Raum für Fragen und Diskussionen bietet.

Sind die Verträge des Mediahaus Verlags wirksam?

Ja, mehrere Amtsgerichte haben die Klagen gegen den Mediahaus Verlag abgewiesen und die Rechtmäßigkeit der Verträge bestätigt. In den Verträgen sind keinerlei Hinweise auf deren Ungültigkeit zu finden.

Sollte ich rechtliche Schritte gegen den Mediahaus Verlag einleiten?

Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte immer als letztes Mittel betrachtet werden. Ein klärendes Gespräch mit dem Mediahaus Verlag bietet die beste Lösung, um Unstimmigkeiten beizulegen und das Vertrauen zwischen den Parteien zu erhalten.